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Antragsformulare

Um Bürgergeld, Sozialgeld oder andere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beantragen zu können, müssen Sie einen Antrag stellen.

Bürgergeld erhalten Sie nur, wenn Sie den Antrag ausfüllen und abgeben. Ein bloßes Herunterladen der im Internet eingestellten Antragsformulare stellt keine Antragstellung dar.

Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag der Antragstellung. Für Zeiten davor können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirkt jedoch auf den Ersten des Monats zurück. 

Hier finden Sie alle erforderlichen Formulare.

Möglich ist nun auch eine Online-Antragstellung:

Merkblätter

Auf www.arbeitsagentur.de finden Sie zahlreiche Merkblätter und Broschüren, die Sie sich dort herunterladen können.

Wann stehen Ihnen Leistungen zu?

 

Erwerbsfähig

Hilfebedürftig

Im Alter von 15 - 67 Jahre

Rentner unter 65 Jahren

Ausländer ohne Arbeitserlaubnis

Asylsuchende

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