Datenschutz im Jobcenter – Ihre Datenschutzrechte
Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten?
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten nach den Bestimmungen des SGB II Geld- und Beratungsleistungen, die ihren Lebensunterhalt sichern und sie auf die Integration in den Arbeitsmarkt vorbereiten sollen. Um Inhalt und Umfang dieser Leistungen richtig beurteilen zu können, muss das Jobcenter Auskünfte einholen, welche die persönliche und wirtschaftliche Situation betreffen. Diese Sozialdaten unterliegen dem Sozialgeheimnis.
Verantwortlich für den sachgerechten Umgang mit den eingeforderten Sozialdaten sind die Jobcenter selbst. Deshalb hat, zum Schutz Ihrer Sozialdaten, auch das Jobcenter Landkreis Rosenheim eine Datenschutzbeauftragte bestellt. Sie ist jederzeit erreichbar unter der Email-Adresse: jobcenter-lk-rosenheim.datenschutz@jobcenter-ge.de
Was macht die Datenschutzbeauftragte?
Die Datenschutzbeauftragte unterstützt die Geschäftsführung und die Mitarbeiter des Jobcenters bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorschriften, damit mit den Sozialdaten sachgerecht umgegangen wird. Sie ist aber auch Ansprechpartner für die Leistungsberechtigten und steht ihnen für alle Fragen rund um den Datenschutz zur Verfügung. Die Datenschutzbeauftragte ist weisungsfrei und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Welche Rechte haben Sie?
Zur Gewährleistung des Schutzes Ihrer Sozialdaten stehen Ihnen unter anderem folgende Rechte zu:
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Das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten persönlichen Daten, sowie Akteneinsicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
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Sollten Ihre Daten versehentlich falsch oder unvollständig sein, haben Sie das Recht auf Berichtigung.
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Auch wenn Ihre Sozialdaten zu Unrecht gespeichert wurden oder nicht mehr gebraucht werden, haben Sie das Recht auf Löschung oder hilfsweise Sperrung.
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Sie haben auch das Recht, sich mit Ihrem Anliegen an die Datenschutzbeauftragte im Jobcenter Landkreis Rosenheim zu wenden.
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Alternativ können Sie sich auch an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wenden.